Seiteninhalt
Kosten
Kosten der Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege gelten in unserem Haus dieselben Kosten wie für die dauerhafte Unterbringung.
- Kosten für rüstige Menschen (Wohnen im Heim )
- Kosten für pflegebedürftige Menschen (stationäre Pflege )
Der Eigenanteil bei Gästen, die von der Pflegeversicherung einen Zuschuss erhalten, beträgt pro Tag für
- das Einzelzimmer € 31,04
- das Doppelzimmer € 28,48
Den Rest bezahlt die Pflegeversicherung bis zu einem Aufenthalt von 28 Tagen.
Dafür erhalten Sie von der Pflegekasse einen Betrag von 1.550 € pro Jahr. Wenn Sie Verhinderungspflege in Anspruch nehmen
können, steht Ihnen die gleiche Summe nochmals zu.
